Portugal - Festland
Klimatabelle Porto
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
Max. Temperatur °C | 14 | 15 | 18 | 18 | 20 | 23 | 25 | 25 | 23 | 21 | 17 | 15 |
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Min. Temperatur °C | 6 | 7 | 8 | 9 | 12 | 14 | 15 | 15 | 14 | 12 | 9 | 7 |
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Sonnenstunden / Tag | 4 | 5 | 5 | 5 | 7 | 8 | 10 | 9 | 8 | 5 | 4 | 4 |
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Regentage | 15 | 13 | 13 | 15 | 14 | 8 | 7 | 7 | 10 | 16 | 16 | 17 |
Klimatabelle Lissabon
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
Max. Temperatur °C | 15 | 16 | 19 | 20 | 23 | 26 | 29 | 29 | 27 | 23 | 18 | 15 |
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Min. Temperatur °C | 8 | 9 | 11 | 12 | 14 | 17 | 19 | 19 | 18 | 15 | 12 | 10 |
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Sonnenstunden / Tag | 4 | 5 | 5 | 5 | 8 | 9 | 11 | 9 | 8 | 6 | 5 | 4 |
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Regentage | 11 | 9 | 9 | 7 | 9 | 2 | 2 | 2 | 30 | 8 | 10 | 12 |
WETTER & KLIMA
Portugal befindet sich in der gemäßigt-maritimen Klimazone, wobei es regionale Unterschiede gibt. Der Norden ist kühler und feuchter als der Süden, im Nordosten, wo sich die Berge befinden, kann es im Winter sogar schneien.
Die Sommer im Norden sind warm, im Süden heißt und trocken. Der Winter im Norden mild, aber regenreich, im Süden sehr mild und angenehm.
Beste Reisezeit
Je nach Region kann Portugal ganzjährig bereist werden. An der Algarve ist das Wetter auch im Winter angenehm mild und eignet sich sehr für Wandern oder Golfen.
WÄHRUNG
Die offizielle Währung ist der Euro (EUR).
1 EUR = 100 Cent
Aktuelles zu COVID-19
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 weiterhin betroffen und verzeichnet zuletzt wieder leicht steigende Infektionszahlen. Auf Madeira sowie den Azoren und in der Region Algarve liegen die Zahlen der Neuinfektionen bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bei der Einreise aus dem EU- und Schengenraum auf dem Luftweg werden je nach Risikoeinstufung unterschiedliche Maßnahmen angewandt. Für Einreisende aus Deutschland sind in der jetzigen Einstufung ausschließlich notwendige, nicht touristische Reisen erlaubt. Ein negativer PCR-Test (keine Schnelltests) ist erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug erfolgt und gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen ist. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter zwei Jahren. Reisende müssen bei Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card) machen. Eine Einreise auf dem Landweg ist nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal (in der Regel das “Certificado de Registro de Cidadão da União Europeia“) nachgewiesen werden kann, sowie zu beruflichen (Grenzpendler) oder gewerblichen Zwecken. Über etwaige Ausnahmen wie z.B. Einreise bei einem nachweisbaren familiären Notfall entscheiden die Grenzbeamten.
Reisende (auf Luft- oder Landweg), die sich in den letzten 14 Tagen in einem Schengenland mit einer 14-Tagesinzidenz von mehr als 500 Fällen pro 100.000 Einwohner oder sich in Südafrika und Brasilien aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise in Portugal für 14 Tage in Selbstisolation begeben.
Diese Einreisebeschränkungen gelten zunächst bis zum 30. April 2021. Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38°C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen. Eine von Krankheitssymptomen unabhängige prophylaktische Quarantäne ist bei einer Einreise aus Deutschland (auf dem Luft- oder Landweg) derzeit nicht erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist derzeit nur eingeschränkt an bestimmten Grenzübergängen zu bestimmten Uhrzeiten geöffnet. Es werden Grenzkontrollen zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit durchgeführt. Die Rückreise an den Wohnort einschließlich einer Reise zum Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner sowie zu Kindern und zu gewerblichen und beruflichen Zwecken (Grenzpendler) ist auch weiterhin gestattet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg wird bei dem Grenzübertritt nach Spanien (anders als auf dem Luft- oder Seeweg) kein PCR-Test benötigt. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer und die Testpflicht vor Einreise nach Deutschland zu beachten.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen bleibt zunächst bis zum 30. April 2021 eingestellt.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe weiterhin gesperrt, lediglich die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal wieder geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Beschränkungen im Land
Es gilt der nationale Ausnahmezustand (estado de emergência), über dessen Verlängerung alle 15 Tage entschieden wird. Derzeit wird ein Stufenplan zur Wiedereröffnung umgesetzt. Je nach Pandemieentwicklung gelten regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU.
Die Bewegung im öffentlichen Raum ist noch eingeschränkt. Die schrittweise Öffnung des Handels und des Gaststättengewerbes findet unter Auflagen mit eingeschränkten Öffnungszeiten statt.
Spaziergänge und sportliche Betätigung von kurzer Dauer sind erlaubt. Menschenansammlungen sind weiterhin untersagt. Private Feiern sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum bleiben untersagt. Bars und Diskotheken bleiben geschlossen.
Hygieneregeln
Im Rahmen des Ausnahmezustandes können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 10 Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Kinderreisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Einreise – & Visabestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
– Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten
– Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Meningokokken-Krankheit (B), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.
Hinweis:
Menschen unter 25 Jahren sind durch die Meningokokken-Krankheit (B) gefährdet. Eine Impfung wird empfohlen.
Besonderheit:
Auf Madeira bestehen für Kinder aktuell folgende spezielle Gefahren:
-Dengue-Fieber
Spanien - Kanaren
Klimatabelle Teneriffa
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sep. | Okt. | Nov. | Dez. |
Max. Temperatur °C | 21 | 21 | 22 | 23 | 24 | 26 | 29 | 29 | 28 | 26 | 24 | 22 |
---|
Min. Temperatur °C | 16 | 16 | 16 | 17 | 18 | 20 | 21 | 22 | 22 | 21 | 19 | 17 |
---|
Sonnenstunden / Tag | 7 | 6 | 8 | 7 | 7 | 8 | 8 | 8 | 7 | 8 | 6 | 7 |
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Regentage | 9 | 7 | 8 | 7 | 4 | 2 | 1 | 1 | 4 | 8 | 10 | 12 |
Klimatabelle Gran Canaria
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sep. | Okt. | Nov. | Dez. |
Max. Temperatur °C | 20 | 20 | 21 | 21 | 23 | 24 | 26 | 26 | 26 | 26 | 24 | 22 |
---|
Min. Temperatur °C | 17 | 16 | 17 | 18 | 19 | 21 | 22 | 23 | 23 | 23 | 21 | 19 |
---|
Sonnenstunden / Tag | 7 | 9 | 7 | 8 | 10 | 11 | 11 | 10 | 9 | 10 | 8 | 7 |
---|
Regentage | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 1 | 2 | 1 |
WETTER & KLIMA
Die Kanarischen Inseln befinden sich vor der afrikanischen Küste und werden auch die “Inseln des Frühlings” genannt, da hier ganzjährig ein mildes Klima herrscht. Die Temperaturen bewegen sich das ganze Jahr über zwischen 18-25 Grad mit wenig Niederschlag.
Aktuelles zu Covid-19
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen, dabei ist das Infektionsgeschehen regional unterschiedlich. In den autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Extremadura, Kantabrien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, dem Baskenland, in den Exklaven Ceuta und Melilla sowie auf den Kanarischen Inseln liegt die Zahl der Neuinfektionen über 50 Fälle pro 100.000 Einwohner pro sieben Tage, weshalb diese Regionen weiterhin als Risikogebiete eingestuft sind.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Einschränkungen an der Landgrenze zu Portugal s. unten und unter Durch- und Weiterreise.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Einreise von Portugal auf dem Landweg ist bis zunächst 19. April 2021 nur an bestimmten Grenzübergängen und zu bestimmten Uhrzeiten möglich. Es werden vorübergehend Grenzkontrollen eingeführt. Die Einreise zur Rückreise an den Wohnort (in Spanien oder anderen EU-Staaten bzw. Schengen-assoziierten Staaten) sowie z.B. zu gewerblichen und beruflichen Zwecken (Grenzpendler) ist auch weiterhin gestattet.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen. Die Weiterreise nach Portugal auf dem Landweg ist bis zunächst 19. April 2021 nur noch möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann oder zu beruflichen (Grenzpendler) oder gewerblichen Zwecken.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Testpflicht, sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Auf den gesamten Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte. Die Personenanzahl bei Zusammenkünften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ist beschränkt.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR- oder ein sogenanntes TMA- Testergebnis vorweisen.
Personen, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten werden, folgendes:
- An der Rezeption ist noch einmal das negative COVID-19-Testergebnis vorzulegen.
- Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert.
- Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss.
- Es besteht die grundsätzliche Pflicht, die spanische Corona-App „Radar COVID“ zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Auf allen Kanarischen Inseln gelten nächtliche Ausgangssperren, deren Uhrzeiten allerdings für einzelne Inseln unterschiedlich sein können.
Seit 22. März 2021 gilt für die Inseln Gran Canaria, Fuerteventura und Teneriffa wieder die „Alarmstufe 3“. Die Reise von und zu anderen Kanarischen Inseln ist daher nur bei Vorliegen besonderer Ausnahmetatbestände gestattet. Ein Transit über diese Inseln bleibt weiterhin möglich, sofern die Weiterreise nachgewiesen werden kann (z.B. durch Vorlage eines Anschlusstickets).
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
– Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung
Minderjährige mit spanischer Staatsangehörigkeit, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigen reisen, benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung. Dies gilt auch für Minderjährige mit deutsch-spanischer Doppelstaatsbürgerschaft.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
– Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
– Hepatitis A
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.